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§ 21 BGySO (Sachsen) — Komplexe Leistungsnachweise

Schulordnung Berufliche Gymnasien

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Komplexe Leistungsnachweise beinhalten eine Aufgabenstellung, die darauf gerichtet ist, ein Projekt selbstständig zu planen, durchzuführen und abzuschließen. Die Aufgabenstellung besteht in der Regel aus einer Kombination schriftlicher, mündlicher und praktischer Aufgabenteile.