Kurzkontrollen sind schriftliche Leistungsnachweise von höchstens 40 Minuten Dauer zu Inhalten der gegenwärtig behandelten Lehrplaneinheit. Bei der zeitlichen Planung der Kurzkontrollen ist auf Klassenarbeiten und Klausuren Rücksicht zu nehmen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Kurzkontrollen sind schriftliche Leistungsnachweise von höchstens 40 Minuten Dauer zu Inhalten der gegenwärtig behandelten Lehrplaneinheit. Bei der zeitlichen Planung der Kurzkontrollen ist auf Klassenarbeiten und Klausuren Rücksicht zu nehmen.