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§ 14 BGleiG 2015 — Veröffentlichung und Kenntnisgabe

Bundesgleichstellungsgesetz

Stand: 10.09.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Dienststelle hat den Gleichstellungsplan innerhalb eines Monats nach Beginn seiner Geltungsdauer im Intranet zu veröffentlichen und jeder einzelnen und jedem einzelnen Beschäftigten in Textform zur Kenntnis zu geben.