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# Anlage BGVGebV — (zu § 2 Absatz 1)Gebührenverzeichnis

BG Verkehr-Gebührenverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(BGBl. I 2013, 2715 — 2719)

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Lfd. Nr.	Gebührentatbestand	Gebühr in Euro
	Führt die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation die für die Erteilung eines der in den Abschnitten I, II und III Buchstabe B genannten Dokumente erforderliche Besichtigung oder Überprüfung an Bord selbst durch, tritt die Gebühr nach Nummer 5001 hinzu.	
	I. Amtshandlungen und individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Schiffssicherheit	
	A.	Freibord-Zeugnisse nach dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966/88 sowie nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung 1998 und der Verordnung (EG) Nr. 789/2004	
0001	Erteilung des Freibordzeugnisses vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigungen für die jährlich durchzuführenden Besichtigungen	945
0002	Erteilung des Freibordzeugnisses für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigungen für die jährlich durchzuführenden Besichtigungen	745
0003	Erteilung eines Freibord-Ausnahmezeugnisses	175
	B.	Sicherheitszeugnisse für Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung 1998, dem Internationalen Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC-Code), der Richtlinie 2009/45/EG und der Verordnung (EG) Nr. 789/2004	
0101	Erteilung des Sicherheitszeugnisses vor Indienststellung des Schiffes	420
0102	Erteilung des Sicherheitszeugnisses für vorhandene Schiffe	190
0103	Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen	230
	C.	Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe (Sicherheitszeugnisse für Spezialschiffe und Reaktorschiffe, Bau-Sicherheitszeugnisse, Ausrüstungs-Sicherheitszeugnisse) nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung 1998, dem HSC-Code, dem SPS-Code, dem MODU-Code und der Verordnung (EG) Nr. 789/2004	
0201	Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für Schiffe in der Auslandsfahrt vor Indienststellung einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen	945
0202	Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für vorhandene Schiffe in der Auslandsfahrt einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen	745
	D.	Bau- und Ausrüstungs-Sicherheitszeugnisse und Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe, Spezialschiffe und Sonderfahrzeuge nach der Schiffssicherheitsverordnung 1998	
0301	Erteilung eines Sicherheitszeugnisses vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen	1 175
0302	Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen	1 005
	E.	Sicherheitszeugnisse für Sportboote, Ausbildungsfahrzeuge und Traditionsschiffe nach der Schiffssicherheitsverordnung 1998 und 1986, Traditionsschiffsrichtlinie	
0401	Erteilung des Sicherheitszeugnisses oder der Prüfbescheinigung für gewerbsmäßig genutzte Sportboote	140
0410	Erteilung des Sicherheitszeugnisses für Traditionsschiffe	685
0411	Zusätzliche Genehmigung zum Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe	230
0412	Ausnahmegenehmigung zum Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe	230
0413	Bestätigung der Zwischenbesichtigung oder zusätzlichen Zwischenbesichtigung	115
	F.	Sicherheitszeugnisse für Fischereifahrzeuge nach der Richtlinie 97/70/EG des Rates vom 11. Dezember 1997 über eine harmonisierte Sicherheitsregelung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr und der Schiffssicherheitsverordnung 1998	
0501	Erteilung des Sicherheitszeugnisses einschließlich der Bestätigung der Zwischenbesichtigung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr vor Indienststellung des Schiffes	575
0502	Erteilung des Sicherheitszeugnisses einschließlich der Bestätigung der Zwischenbesichtigung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr bei vorhandenen Schiffen	405
0511	Erteilung des Sicherheitszeugnisses einschließlich der Bestätigung der Zwischenbesichtigung für Fischereifahrzeuge bis 24 Meter Länge vor Indienststellung des Schiffes	440
0512	Erteilung des Sicherheitszeugnisses einschließlich der Bestätigung der Zwischenbesichtigung für vorhandene Fischereifahrzeuge bis 24 Meter Länge	305
	G.	Ausnahmebescheinigungen und Ausnahmezeugnisse nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 und der Schiffssicherheitsverordnung 1998	
0601	Erteilung einer Ausnahmebescheinigung oder eines Ausnahmezeugnisses	115
	H.	Funk-Sicherheitszeugnisse nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 und der Schiffssicherheitsverordnung 1998	
0701	Erteilung des Funk-Sicherheitszeugnisses einschließlich Bestätigung der jährlichen Besichtigung	155
	I.	Bestätigungsvermerke	
0750	(weggefallen)	
	J.	Sonstige Amtshandlungen und individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung 1998 sowie der Gefahrgutverordnung See	
0801	Verlängerung der Gültigkeit eines Freibord-Zeugnisses sowie eines Sicherheits- oder Ausnahmezeugnisses bis zu fünf Monaten	60
0802	Genehmigung zur Beförderung von Getreide für jeden Getreidebeladungsfall	175
0803	Erteilung der Bescheinigung für Schiffe unter fremder Flagge, die in der Nationalen Fahrt eingesetzt werden sollen	205
0804	Zulassung im Bereich Schiffssicherheit, die nicht unter die Schiffsausrüstungsverordnung fällt	75 bis 1 415
0805	Erteilung von Sicherheitszeugnissen, Bescheinigungen, Ausnahmen, Genehmigungen oder Zulassungen aufgrund zusätzlicher Prüfungen und Besichtigungen von Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen für Schiffe, insbesondere nach Empfehlungen, Richtlinien und Entschließungen der Internationalen Organisationen (z. B. IMO, ILO), die von den anderen Tatbeständen nicht oder noch nicht erfasst werden	75 bis 1 415
0806	Festhalteverfügung (Verbot des Auslaufens oder Weiterfahrens, Gestattung des Auslaufens oder Weiterfahrens unter Auflagen oder Bedingungen)	285
0807	Aufhebung der Festhaltung	230
0808	Anlaufverbot (Verweigerung des Hafenzugangs)	285
0809	Aufhebung des Anlaufverbots	230
0810	Erteilung einer Probefahrtbescheinigung	60
0811	Erteilung weiterer Zeugnisse für andere Einsatzzwecke; je Zeugnis	60
0812	Ausstellung einer Ersatzausfertigung oder Änderung eines Zeugnisses, einer Genehmigung, Bescheinigung oder Zulassung ohne erneute Prüfung der Voraussetzungen, die zu ihrer Erteilung geführt haben	60
0813	Genehmigung des Handbuches zur Ladungssicherung	30
	K.	Schiffsbezogene Zulassungen	
0901	Baumusterprüfung und -zulassung nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 der Schiffssicherheitsverordnung	75 bis 1 415
0902	Zulassung und regelmäßige Überprüfung von Wartungs- und Servicestationen für Rettungsflöße	75 bis 1 415
0903	Autorisierung und regelmäßige Überprüfung von Servicefirmen für Rettungsboote, Aussetzvorrichtungen und unter Last auslösbare Heißhaken	75 bis 1 415
	L.	Zeugnisse für die sichere Schiffsbetriebsführung nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88 in Verbindung mit dem Internationalen Code für sichere Betriebsführung und der Schiffssicherheitsverordnung 1998	
1001	Erteilung des Erfüllungsnachweises für die Landorganisation (DOC) nach erstmaliger Prüfung der Landorganisation einschließlich der Bestätigung der jährlichen Prüfungen	800
1002	Erteilung des DOC nach Erneuerungsprüfung einschließlich der Bestätigung der jährlichen Prüfungen	800
1003	Erteilung eines vorläufigen DOC	140
1011	Erteilung des Zeugnisses über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen (SMC) nach erstmaliger Prüfung des Schiffes einschließlich der Bestätigungen der Zwischenprüfung	390
1012	Erteilung des SMC nach Erneuerungsprüfung einschließlich der Bestätigungen der Zwischenprüfung	390
1013	Erteilung eines vorläufigen SMC	140
	II. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungenauf dem Gebiet der Verhütung der Meeresver-schmutzung durch Schiffe nach dem Internationalen Übereinkommen von 1973 und Protokoll von 1978 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL 73/78), dem SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchs-schutzsysteme auf Schiffen, dem Internationalen Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlungvon Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen und der Schiffssicherheitsverordnung 1998und auf dem Gebiet des Schiffsrecyclings nach der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 und des InternationalenÜbereinkommens von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltgerechteRecycling von Schiffen (Übereinkommen von Hongkong)	
	A.	Internationales Zeugnis über die Verhütung der Ölverschmutzung für Öltankschiffe von 150 BRZ/BRT und mehr	
2001	Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Ölverschmutzung (IOPP) vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigung der jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen	725
2002	Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Ölverschmutzung (IOPP) für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung der jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen	485
	B.	Internationales Zeugnis über die Verhütung der Ölverschmutzung für sonstige Schiffe von 400 BRZ/BRT und mehr	
2101	Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Ölverschmutzung (IOPP) vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigung der jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen	495
2102	Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Ölverschmutzung (IOPP) für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung der jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen	375
	C.	Internationale Zeugnisse über die Verhütung der Verschmutzung bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut	
2201	Erteilung eines Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Verschmutzung bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut auf Schiffen	115
	D.	Internationale Zeugnisse über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser oder über ein Bewuchsschutzsystem	
2301	Erteilung der Internationalen Zeugnisse über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser (ISPP) oder über ein Bewuchsschutzsystem (AFS) vor Indienststellung des Schiffes	270
2302	Erteilung der Internationalen Zeugnisse über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser (ISPP) oder über ein Bewuchsschutzsystem (AFS) für vorhandene Schiffe	145
	E.	Internationale Zeugnisse über die Verhütung der Luftverunreinigung oder der Energieeffizienz, Internationales Motorenzeugnis	
2401	Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Luftverunreinigung (IAPP) vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigung der jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen	490
2402	Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Luftverunreinigung (IAPP) für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung der jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen	375
2403	Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Energieeffizienz (IEE) vor Indienststellung des Schiffes	270
2404	Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Energieeffizienz (IEE) für vorhandene Schiffe	145
2405	Erteilung eines Internationalen Motorenzeugnisses (EIAPP) über die Verhütung der Luftverunreinigung	210
	F.	Sonstige Amtshandlungen auf dem Gebiet der Verhütung der Meeresverschmutzung	
2501	Verlängerung der Gültigkeit eines Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der	
–	Ölverschmutzung
–	Luftverunreinigung
–	Verschmutzung bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut auf Schiffen
–	Verschmutzung durch Abwasser
bis zu fünf Monaten	60
2502	Zulassung von Anlagen und Geräten zur Verhütung der Meeresverschmutzung	690
2550	Erteilung einer Ausnahme einschließlich der Ausfertigung oder Verlängerung der Ausnahme für die innerstaatliche Beförderung mit Schiffen unter deutscher Flagge	75 bis 1 415
2551	Prüfung zum Abschluss einer trilateralen Vereinbarung zu einer Ausnahme nach Unterabschnitt 1.5 des IMSBC-Codes oder nach Kapitel 17 des IBC-Codes in Verbindung mit Regel 6.3 der Anlage II des MARPOL-Übereinkommens auf Antrag	75 bis 1 415
2552	Prüfung zum Abschluss einer trilateralen Vereinbarung zur Beförderung von nicht gelisteten Stoffen nach Unterabschnitt 1.3 des IMSBC-Codes oder gemäß Kapitel 17 des IBC-Codes auf Antrag	75 bis 1 415
2553	Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Eignung zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut	75 bis 1 415
2554	Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Eignung zur Beförderung verflüssigter Gase als Massengut	75 bis 1 415
2555	Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Eignung von Seeschiffen zur Beförderung von verpackten bestrahlten Kernbrennstoffen, Plutonium und hochradioaktiven Abfällen (INF-Ladung)	75 bis 1 415
2556	Bescheinigung über die Übereinstimmung mit den besonderen Vorschriften für Schiffe, die gefährliche Güter befördern	75 bis 1 415
2557	Zulassung des Handbuches für Verfahren und Vorkehrungen nach Anlage II des MARPOL-Übereinkommens von 1973/78	115
2558	Genehmigung des bordeigenen Notfallplanes (SOPEP/SMPEP)	60
2580	Genehmigung der Einleitrate von unbehandeltem Abwasser.	115
2590	Befreiung nach Anlage VI Regel 3 des MARPOL-Übereinkommens	nach Zeitaufwand
2591	Zulassung eines emissionsmindernden schiffsbezogenen technischen Verfahrens nach § 13 Absatz 5 SeeUmwVerhV	nach Zeitaufwand
2600	Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Ballastwasser-Behandlung vor Indienststellung des Schiffes	745
2601	Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Ballastwasser-Behandlung für vorhandene Schiffe	515
2602	Verlängerung des Internationalen Zeugnisses über die Ballastwasser-Behandlung	115
2603	Zulassung des Ballastwasser-Behandlungsplans	115
2604	Genehmigung von Änderungen im Sinne der Anlage Regel E-1 Absatz 10 des Ballastwasser-Übereinkommens	nach Zeitaufwand
2605	Erteilung der Inventarbescheinigung nach Erstbesichtigung	745
2606	Erteilung der Inventarbescheinigung nach Erneuerungsbesichtigung	515
2607	Verlängerung der Geltungsdauer der Inventarbescheinigung	115
2608	Erteilung der Recyclingfähigkeitsbescheinigung	515
2609	Verlängerung der Geltungsdauer der Recyclingfähigkeitsbescheinigung	115
2610	Genehmigungen und Prüfungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 und/oder nach dem Übereinkommen von Hongkong	nach Zeitaufwand
	III.Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Besetzung der Schiffe	
	A.	Seediensttauglichkeit/Maritime Medizin	
3001	Ausstellung des Seediensttauglichkeitszeugnisses, ggf. zuzüglich Gebühren nach Nummer 3002 oder Nummer 3003	20
3002	Vorausgegangene körperliche Untersuchung	100
3003	Vorausgegangene körperliche Ergänzungsuntersuchung	nach Zeitaufwand
3004	Zulassung medizinischer Wiederholungslehrgänge für Schiffsoffiziere	3 200
3005	Verlängerung der Zulassung medizinischer Wiederholungslehrgänge für Schiffsoffiziere	3 200
3006	Registrierung als Schiffsarzt	60
3007	Zulassung von Ärzten zur Durchführung von Seediensttauglichkeitsuntersuchungen	1 230
3008	Verlängerung der Zulassung von Ärzten zur Durchführung von Seediensttauglichkeitsuntersuchungen	290
	B.	Überprüfung der Arbeits- und Lebensbedingungen nach dem Seearbeitsgesetz (SeeArbG)	
3101	Erteilung eines vorläufigen Seearbeitszeugnisses	230
3102	Erteilung eines Seearbeitszeugnisses	460
3103	Erteilung der Seearbeitskonformitätserklärung (DMLC)	1 140
3104	Erteilung eines Fischereiarbeitszeugnisses	460
3105	Erteilung einer Bescheinigung für private Arbeitsvermittlungsdienste	945
3106	Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines See- oder Fischereiarbeitszeugnisses oder einer Seearbeitskonformitätserklärung	60
3107	Anordnungen und Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung von Verstößen nach § 143 Absatz 1 SeeArbG	75 bis 1 415
3108	Erteilung von Ausnahmen und Genehmigungen aufgrund des Seearbeitsgesetzes, die von anderen Tatbeständen nicht erfasst werden	60
	C.	Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Besetzung von Schiffen nach SchBesV und STCW-Übereinkommen	
3201	Erteilung des Schiffsbesatzungszeugnisses	60
	IV. Besichtigungen, Audits, Inspektionen, Beurteilungen und Planprüfung	
4001	Schiffsbezogene Besichtigungen, Audits, Inspektionen und Beurteilungen auf Antrag	nach Zeitaufwand
4031	Planprüfung auf Antrag im Zusammenhang mit Neubauten oder Umbauten, die nicht von einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft durchgeführt werden	nach Zeitaufwand
	V.Sonstiges	
5000	Sonstige schiffsbezogene Prüfungen, Untersuchungen und Zulassungen sowie deren Bescheinigung auf Antrag	nach Zeitaufwand
5001	Durchführung von Besichtigungen und Überprüfungen an Bord für die Erteilung der in den Abschnitten I, II und III Buchstabe B genannten Dokumente	nach Zeitaufwand
5002	Zulassung eines Sachverständigen für Traditionsschiffe	1 000
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Zitiervorschlag: Anlage BGVGebV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

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