Art 229 § 52 BGBEG — Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Stand: 05.04.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Auf vor dem 31. März 2020 abgeschlossene Vorgänge bleibt das bisherige Internationale Privatrecht anwendbar.