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Art 229 § 43 BGBEG — Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Stand: 04.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Wenn die zum Tode führende Verletzung nach dem 22. Juli 2017 eingetreten ist, sind die durch das Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2421) geänderten Vorschriften in folgenden Gesetzen anzuwenden:

1.
Bürgerliches Gesetzbuch,
2.
Arzneimittelgesetz,
3.
Gentechnikgesetz,
4.
Produkthaftungsgesetz,
5.
Umwelthaftungsgesetz,
6.
Atomgesetz,
7.
Straßenverkehrsgesetz und
8.
Haftpflichtgesetz.