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§ 85 BGB — Stiftungsverfassung

Bürgerliches Gesetzbuch

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.07.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Verfassung einer Stiftung wird, soweit sie nicht auf Bundes- oder Landesgesetz beruht, durch das Stiftungsgeschäft bestimmt.