§ 656a BGB — Textform

Bürgerliches Gesetzbuch

Stand: 23.12.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.