nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1919 BGB — Aufhebung der Pflegschaft bei Wegfall des Grundes

Bürgerliches Gesetzbuch

Außer Kraft: § 1919 ist seit 01.01.2023 nicht mehr im BGB enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

Die Pflegschaft ist aufzuheben, wenn der Grund für die Anordnung der Pflegschaft weggefallen ist.