nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1675 BGB — Wirkung des Ruhens

Bürgerliches Gesetzbuch

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Solange die elterliche Sorge ruht, ist ein Elternteil nicht berechtigt, sie auszuüben.