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§ 1212 BGB — Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse

Bürgerliches Gesetzbuch

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden.