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§ 10 BG-V — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung

Historische Fassung: Stand 01.08.2023 bis 27.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf des 26. Oktober 2024 außer Kraft. § 9 Absatz 3 tritt mit Ablauf des 26. April 2025 außer Kraft.