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I. BFinVwErnAnO 2015

Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 16.08.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

a)
der Besoldungsgruppen A 2 bis A 16
der Präsidentin oder dem Präsidenten der Generalzolldirektion,
b)
der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern,
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und des Bundesausgleichsamtes,
der Leiterin oder dem Leiter des Informationstechnikzentrums Bund,
c)
der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13g
der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,
den Leiterinnen und Leitern der Hauptzollämter und
den Leiterinnen und Leitern der Zollfahndungsämter

jeweils für ihren Geschäftsbereich.