Das den Vorsitz führende Mitglied des Prüfungsausschusses stellt einen Prüfungsablaufplan auf der Grundlage des Zeitrahmens gemäß § 23 Abs. 4 auf, der die Termine der Komplexprüfung und der mündlichen Prüfungen enthält.
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Das den Vorsitz führende Mitglied des Prüfungsausschusses stellt einen Prüfungsablaufplan auf der Grundlage des Zeitrahmens gemäß § 23 Abs. 4 auf, der die Termine der Komplexprüfung und der mündlichen Prüfungen enthält.