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§ 22 BFSV (Brandenburg) — Teilnahmebescheinigung

Berufsfachschulverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nach Beendigung des Praktikums stellt die Praxisstelle den Schülerinnen und Schülern eine Bescheinigung über die Teilnahme am Praktikum gemäß Anlage 5 aus. Diese Bescheinigung ist dem Oberstufenzentrum vorzulegen.