Nach Beendigung des Praktikums stellt die Praxisstelle den Schülerinnen und Schülern eine Bescheinigung über die Teilnahme am Praktikum gemäß Anlage 5 aus. Diese Bescheinigung ist dem Oberstufenzentrum vorzulegen.
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Nach Beendigung des Praktikums stellt die Praxisstelle den Schülerinnen und Schülern eine Bescheinigung über die Teilnahme am Praktikum gemäß Anlage 5 aus. Diese Bescheinigung ist dem Oberstufenzentrum vorzulegen.