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# Anlage 1 BFSO (Bayern) — (zu § 9 Abs. 1 Satz 1) Stundentafel für die Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung

Berufsfachschulordnung  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Fächer

Unterrichtsstunden

1. Schuljahr

(10. Jgst.)

2. Schuljahr

(11. Jgst.)

3. Schuljahr

(12. Jgst.)

I. Pflichtfächer

Allgemeinbildender Unterricht

Religionslehre

1

1

1

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

Politik und Gesellschaft

2

1

1

Sport

2

1

–

Fachlicher Unterricht

Betriebswirtschaftslehre

3

2

3

Ernährung und Verpflegung

12

7

7

Dienstleistung und Service

2

3

2

Wohn- und Funktionsbereiche

3

4

3

Personenbetreuung

2

2

2

Textillehre

4

2

3

Englisch

2

–

–

II. Wahlpflichtfächer ,

Großhaushalt

–

4

4

Landwirtschaftlicher Unternehmerhaushalt/Gehobener Privathaushalt

Gastronomie und Hotellerie

Grundversorgung und Betreuung alter, erkrankter Menschen

Grundversorgung, Bildung und Erziehung von Kindern

Projektorientiertes Arbeiten

Summe

35

29

28

III. Fachpraxis

Fachpraxis Ernährung und Versorgung

–

8

8

Praktikumswochen

2

2

2

IV. Wahlfach

Englisch

–

1

–

[Amtl. Anm.:] Ausgewiesen in Jahreswochenstunden. Bei einer Ausbildung in Teilzeitform gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 BFSO sind die angegebenen Unterrichtsstunden im Ermessen der Schule so auf die Schuljahre zu verteilen, dass der Gesamtumfang der Unterrichtsstunden erbracht wird.

[Amtl. Anm.:] Beziehungsweise die Fächer Ethik oder Islamischer Unterricht im Fall des § 27 BaySchO.

[Amtl. Anm.:] Alle Fächer mit fachpraktischen Anteilen i.S.v. § 15 Abs. 2 BFSO mit Ausnahme von Englisch.

[Amtl. Anm.:] Für das Fach Englisch gilt der Lehrplan „Englisch für die Berufsfachschule für Hauswirtschaft und die Berufsschule Berufsgrundschuljahr Hauswirtschaft, BGJ/s Hauswirtschaft“ vom 5. Dezember 2000, Nr. VII/3-S9414H1-1-7/125609.

[Amtl. Anm.:] Insgesamt sind zwei verschiedene Wahlpflichtfächer während der drei Schuljahre zu besuchen.

[Amtl. Anm.:] Fachpraktische Ausbildung im Sinn des Art. 50 Abs. 3 BayEUG (Fachpraxis Ernährung und Versorgung) i.V.m. § 15 Abs. 4 BFSO sowie Praktika im Sinn des Art. 50 Abs. 4 BayEUG (Praktikumswochen). Die Fachpraxis Ernährung und Versorgung gilt als Pflichtfach.

[Amtl. Anm.:] 8 Zeitstunden pro Arbeitstag zzgl. Pausen.

[Amtl. Anm.:] 2 Wochen Praktikum mit Schwerpunkt Ernährung und Versorgung während der Schulzeit.

[Amtl. Anm.:] 2 Wochen Praktikum in einschlägigen Betrieben des gewählten Wahlpflichtfachs in der unterrichtsfreien Zeit.

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Zitiervorschlag: Anlage 1 BFSO (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

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