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§ 57 BFSO Musik (Bayern) — Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten

Berufsfachschulordnung Musik

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein Elternbeirat muss nicht gebildet werden.