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§ 4 BFSO Musik (Bayern) — Anmeldung

Berufsfachschulordnung Musik

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wer sich bewirbt, hat in der Regel bis 1. Juli einen schriftlichen Aufnahmeantrag an die Schule zu richten.