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§ 16 BFSO Gesundheit (Bayern) — Allgemeines

Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Leistungsnachweise sind Schulaufgaben, Stegreifaufgaben, Kurzarbeiten, Berichte sowie mündliche und praktische Leistungen. Die Leistungsnachweise sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen.