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§ 11 BFSGV — Unterstützungsdienste

Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Stand: 28.06.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wenn Unterstützungsdienste wie Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Relaisdienste und Schulungsdienste verfügbar sind, müssen sie Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität des Produkts mit assistiven Technologien mittels barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitstellen.