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§ 10 BEV (Brandenburg) — Berufliche Fächer

Befähigungserwerbsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für den Erwerb der Lehrbefähigung für ein oder ein weiteres berufliches Fach der Sekundarstufe II sind die Fächer Agrarwirtschaft, Bautechnik, Biotechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik, Ernährung und Hauswirtschaft, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik/Raumgestaltung/Oberflächentechnik, Gesundheit und Körperpflege, Holztechnik, Informations- und Kommunikationstechnik, Labortechnik/Prozesstechnik, Mediendesign und Designtechnik, Metalltechnik, Pflege, Sozialpädagogik, Textil- und Bekleidungstechnik, Vermessungstechnik sowie Wirtschaft und Verwaltung zugelassen und Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von jeweils mindestens 45 Leistungspunkten nachzuweisen.