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§ 1 BEMFV — Zweck und Anwendungsbereich

Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung regelt das Nachweisverfahren zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern.