nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 1 BEGDV 5

Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Folgende Versorgungseinrichtungen sind als durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen aufgelöst anzusehen:

- 1. Unterstützungsvereinigung der in der modernen Arbeiterbewegung tätigen Angestellten.

- 2. Unterstützungsverein der im Deutschen Metallarbeiterverband tätigen Personen.

- 3. Unfall- und Unterstützungskasse für die im Verbande der Fabrikarbeiter Deutschlands tätigen Funktionäre.

- 4. Ruhegehaltskasse für die Beamten des Zentralverbandes der Angestellten (ZdA).

- 5. Pensionszuschußkasse des Deutschen Werkmeister-Verbandes.

- 6. Versorgungskasse des Gesamtverbandes Christlicher Gewerkschaften (Unterstützungskasse für die Angehörigen der Christlichen Gewerkschaften).

- 7. Angestellten-Pensionskasse des Zentralverbandes christlicher Fabrik- und Transportarbeiter Deutschlands.

- 8. Unterstützungskasse des Zentralverbandes der christlichen Bauarbeiter Deutschlands.

- 9. Rentenzuschußkasse für die Beamten des Christlichen Metallarbeiterverbandes Deutschlands.

- 10. Pensionszuschußkasse des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter Deutschlands.

- 11. Versorgungskasse des Zentralverbands christlicher Textilarbeiter Deutschlands.

- 12. Ruhegehaltskasse für die Angestellten des Gewerkschaftsbundes der Angestellten (GdA).

- 13. Pensionskasse der Beamten (Sekretäre) der Gewerkschaft deutscher Eisenbahner e.V.

- 14. Unterstützungskasse der Angestellten des Gewerkvereins deutscher Metallarbeiter (HD).

- 15. Pensionskasse des Gewerkschaftsringes Deutscher Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenverbände (HD) Berlin.

- 16. Pensionszuschußkasse für die Angestellten des Gewerkvereins der Fabrik- und Handarbeiter (HD) Berlin.

- 17. Fürsorgekasse für die in sozialdemokratischen Betrieben beschäftigten Personen.

- 18. Pensionskasse des Zentralverbandes der Angestellten.

- 19. Renten-, Pensions- und Sterbezuschußkasse (Rentka).

- 20. Pensionskasse des Volksvereins für das katholische Deutschland in Mönchengladbach.

---

Zitiervorschlag: § 1 BEGDV 5

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BEGDV%205/1

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
