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§ 2 BEGDV 2 — Schaden im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung

Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Entfällt)