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§ 2 2. DV-BEG — Schaden im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung

Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(Entfällt)