§ 2 2. DV-BEG — Schaden im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung
Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.