nu:legal · recht.nulegal.eu
Neunundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 09.11.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.