Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Registrierung der Vermehrungsverträge für Saatgut in Drittländern
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.