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§ 6 BEEG — Auszahlung

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.09.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Elterngeld und Betreuungsgeld werden im Laufe des Monats gezahlt, für den sie bestimmt sind.