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Schlußformel BEBeamtAnO 1999

Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Bundeseisenbahnvermögen
Der Präsident