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§ 3 BDZV 2010 — Ausschluss des Zuschlags

Begrenzte-Dienstfähigkeit-Zuschlag-Verordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 10.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Nicht gewährt wird der Zuschlag neben

1.
einem Zuschlag nach § 6 Absatz 3 oder Absatz 4 des Bundesbesoldungsgesetzes oder
2.
einem Zuschlag nach der Altersteilzeitzuschlagsverordnung.