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# Anlage (zu § 78) BDG — Gebührenverzeichnis

Bundesdisziplinargesetz  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

GebührenverzeichnisGliederung

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Abschnitt 1	Klageverfahren erster Instanz
Abschnitt 2	Zulassung und Durchführung der Berufung
Abschnitt 3	Revision
Abschnitt 4	Besondere Verfahren
Abschnitt 5	Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Abschnitt 6	Beschwerde
```

```
Nr.	Gebührentatbestand	Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17
Vorbemerkung:Das Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme gilt als neuer Rechtszug.
Abschnitt 1Klageverfahren erster Instanz
	Verfahren über eine Disziplinarklage mit dem Antrag auf	
10	– Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ..........	360,00 €
11	– Aberkennung des Ruhegehalts ..........	360,00 €
12	– Zurückstufung ..........	240,00 €
	Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, in der als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist	
13	– Kürzung der Dienstbezüge ..........	180,00 €
14	– Kürzung des Ruhegehalts ..........	180,00 €
15	– Geldbuße ..........	120,00 €
16	– Verweis ..........	60,00 €
17	Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, wenn nur eine Kostenentscheidung in der Disziplinarverfügung angegriffen wird, oder gegen eine Einstellungsverfügung (§ 32 BDG) ..........	60,00 €
18	Beendigung des gesamten Verfahrens durch	
	1.Zurücknahme der Klagea)vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oderb)wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder2.Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt:	
	Die Gebühren 10 bis 17 ermäßigen sich auf ..........	0,5
	Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind.	
Abschnitt 2Zulassung und Durchführung der Berufung
20	Verfahren über die Zulassung der Berufung:Soweit der Antrag abgelehnt wird ..........	1,0
21	Verfahren über die Zulassung der Berufung:Soweit der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet wird ..........	0,5
	Die Gebühr entsteht nicht, soweit die Berufung zugelassen wird.	
22	Verfahren über die Berufung im Allgemeinen ..........	1,5
23	Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Berufung oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Berufung bei Gericht eingegangen ist:Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf ..........	0,5
	Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt.	
24	Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 23 erfüllt ist, durch	
	1.Zurücknahme der Berufung oder der Klagea)vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oderb)wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder2.Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt:	
	Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf ..........	1,0
	Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind.	
Abschnitt 3Revision
30	Verfahren über die Revision im Allgemeinen ..........	2,0
31	Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Revision oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Revision bei Gericht eingegangen ist:Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf ..........	1,0
	Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt.	
32	Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 31 erfüllt ist, durch	
	1.Zurücknahme der Revision oder der Klage a)vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oderb)wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung in der Hauptsache der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder2.Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt:	
	Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf ..........	1,5
	Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind.	
```

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Nr.	Gebührentatbestand	Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 40 und 41
Abschnitt 4Besondere Verfahren
40	Verfahren über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen ..........	180,00 €
41	Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer Frist zum Abschluss des Disziplinarverfahrens einschließlich der Einstellung des Disziplinarverfahrens nach fruchtlosem Ablauf der Frist ..........	60,00 €
42	Beendigung des gesamten Verfahrens durch	
	1. Zurücknahme des Antragsa)vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oderb)wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung über den Antrag der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder2.Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt:	
	Die Gebühren 40 und 41 ermäßigen sich auf ..........	0,5
	Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind.	
Abschnitt 5Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
50	Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör:Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen .........	50,00 €
```

```
Nr.	Gebührentatbestand	Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17 und 40
Abschnitt 6Beschwerde
60	Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen ..........	1,5
61	Verfahren über die Beschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache durch Beschluss nach § 59 BDG ..........	1,5
62	Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision:Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen ..........	1,5
63	Beendigung des gesamten Verfahrens durch	
	1.Zurücknahme der Beschwerde, der Klage oder des Antrags a)vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung oderb)wenn eine solche nicht stattfindet, vor Ablauf des Tages, an dem die Entscheidung über die Beschwerde der Geschäftsstelle übermittelt wird, oder2.Erledigungserklärungen, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt:	
	Die Gebühren 60 bis 62 ermäßigen sich auf ..........	0,75
	Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind.	
64	Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden im disziplinargerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind:Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen ..........	50,00 €
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Zitiervorschlag: Anlage (zu § 78) BDG

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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