Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz im Bereich der Land- und Hauswirtschaft ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.
Einzelnorm
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Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz im Bereich der Land- und Hauswirtschaft ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.
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