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§ 9 BBiZV (Brandenburg) — Zuständigkeit bei Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Land- und Hauswirtschaft

Berufsbildungszuständigkeitsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz im Bereich der Land- und Hauswirtschaft ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.

Einzelnorm