nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 91 BBiG 2005 — Organe

Berufsbildungsgesetz

Historische Fassung: Stand 21.05.2020 bis 30.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Organe des Bundesinstituts für Berufsbildung sind:

1.
der Hauptausschuss,
2.
der Präsident oder die Präsidentin.