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§ 91 BBiG 2005 — Organe

Berufsbildungsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 21.05.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Organe des Bundesinstituts für Berufsbildung sind:

1.
der Hauptausschuss,
2.
der Präsident oder die Präsidentin.