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§ 6 BBetreibZulV — Rechtsmittel

Benannte Betreiber-Zulassungsverordnung

Stand: 10.07.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur nach dieser Rechtsverordnung haben keine aufschiebende Wirkung.