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§ 5 BBetreibZulV — Kosten der Zulassung

Benannte Betreiber-Zulassungsverordnung

Stand: 10.07.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Zulassung und deren Widerruf oder Rücknahme werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.