§ 20 BBesG — Bundesbesoldungsordnungen A und B

Bundesbesoldungsgesetz

Stand: 25.07.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ämter der Beamten und Soldaten und die Zuordnung der Ämter entsprechend ihrer Wertigkeit zu den Besoldungsgruppen sind in Anlage I Bundesbesoldungsordnungen A und B geregelt. Die Grundgehälter der Besoldungsgruppen sind in Anlage IV ausgewiesen.