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§ 4 BBankLV — Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst

Bundesbanklaufbahnverordnung

Stand: 30.08.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst wird in einem Studiengang an der Hochschule der Deutschen Bundesbank durchgeführt. § 13 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.