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§ 12 BBankLV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bundesbanklaufbahnverordnung

Außer Kraft: § 12 ist seit 30.08.2025 nicht mehr im BBankLV enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Vorschriften über die Vorbildung und die Laufbahnen der Beamten der Deutschen Bundesbank in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1979 (BAnz. Nr. 6 vom 10. Januar 1980), die zuletzt durch den Beschluss vom 3. September 1998 (BAnz. S. 16 640) geändert worden sind, außer Kraft.