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§ 2 BBRErnAnO — Vorbehaltsklausel

Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Stand: 13.04.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für besondere Fälle bleibt die Ernennung und Entlassung der unter § 1 genannten Beamtinnen und Beamten vorbehalten.