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§ 6 BBGMARKSCHEIDG_2016 (Brandenburg) — Verzeichnis der anerkannten Markscheider

Gesetz über die Anerkennung als Markscheider im Land Brandenburg (Brandenburgisches Markscheidergesetz)

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe führt ein öffentlich zugängliches Verzeichnis mit den Namen und Anschriften der Niederlassungen der anerkannten Markscheider.