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§ 7 BBGBVANPG_2024 (Brandenburg) — Bekanntmachung

Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 (BbgBVAnpG 2024)

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Ministerium der Finanzen und für Europa macht die Beträge der nach den §§ 2, 3 und 6 erhöhten Bezüge im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I durch Neubekanntmachung der Anlagen 4, 5, 6, 7 und 8 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes bekannt.

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