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§ 5 BBGBVANPG_2024 (Brandenburg) — Anpassung der Versorgungsbezüge

Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 (BbgBVAnpG 2024)

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gelten die Erhöhungen nach § 2 Absatz 1 und 2 und § 3 Absatz 1 für die dort aufgeführten Bezügebestandteile entsprechend, sofern diese Grundlage der Versorgung sind.

(2) Versorgungsbezüge, die in festen Beträgen festgesetzt sind, werden ab 1. Januar 2024 um 4,66 Prozent und ab 1. Juli 2024 um 5,44 Prozent erhöht.