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§ 3 BBGBVANPG_2019_2020_2021 (Brandenburg) — Anpassung der Besoldung im Jahr 2020

Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 (BbgBVAnpG 2019/2020/2021)

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Ab 1. Januar 2020 werden die in § 2 Absatz 1 und 2 genannten Bezüge um 3,7 Prozent erhöht.

(2) Die Anwärtergrundbeträge werden ab 1. Januar 2020 um 50 Euro und anschließend um 0,5 Prozent erhöht.

Einzelnorm