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# § 7 BBGBVANPG_2017_2018 (Brandenburg) — Verfahren der Anpassung für die Jahre 2019 und 2020

Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018 (BbgBVAnpG 2017/2018)  
Landesrecht Brandenburg  
Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Bei der Anpassung der Besoldung und der Versorgung für die Jahre 2019 und 2020 wird das Ergebnis des Abschlusses der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder für die Jahre 2019 und 2020 bezüglich der Erhöhung der Entgelte zeit- und wirkungsgleich übernommen. Darüber hinaus werden die Besoldungs- und die Versorgungsbezüge in diesen beiden Jahren jeweils um weitere 0,5 Prozentpunkte erhöht.

Einzelnorm

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Zitiervorschlag: § 7 BBGBVANPG_2017_2018 (Brandenburg)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Landes Brandenburg, abgerufen 29.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.) verkündete Fassung. Stand: 30.07.2026.

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BBGBVANPG_2017_2018/7?asof=2026-07-30

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