Bei der Berechnung der nach den §§ 2 und 3 erhöhten Bezüge sind Bruchteile eines Cents unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden.
Einzelnorm
Bei der Berechnung der nach den §§ 2 und 3 erhöhten Bezüge sind Bruchteile eines Cents unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden.
Einzelnorm