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§ 4 BBGBVANPG_2015 (Brandenburg) — Rundungsregelung

Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 (BbgBVAnpG 2015/2016)

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Bei der Berechnung der nach den §§ 2 und 3 erhöhten Bezüge sind Bruchteile eines Cents unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden.

Einzelnorm