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§ 3 BBGBVANPG_2015 (Brandenburg) — Anpassung der Besoldung im Jahr 2016

Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 (BbgBVAnpG 2015/2016)

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Ab 1. Juli 2016 werden die in § 2 Absatz 1 und 2 genannten Bezüge um 2,1 Prozent erhöht. Das Grundgehalt wird mindestens um einen Prozentsatz erhöht, der einem Erhöhungsbetrag von 75 Euro entspricht, jedoch um 0,2 Prozentpunkte vermindert ist.

(2) Die Anwärtergrundbeträge werden ab 1. Juli 2016 um 30 Euro erhöht.

Einzelnorm