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III. BAuAZustAnO

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldangelegenheiten sowie in Angelegenheiten nach der Bundesbeihilfeverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 12.07.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Anordnung wird am 1. Dezember 2010 wirksam. Die Abschnitte I und II sind auch anzuwenden auf bereits laufende Verfahren der Beschäftigten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.