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§ 4 BAföGFachlehrerV — Inkrafttreten

Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Instituten zur Ausbildung von Fachlehrern und Sportlehrern

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1983 in Kraft.