nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 7 BAY_791_3_151_U (Bayern) — Ordnungswidrigkeiten

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Schwarzachwiesen bei Freystadt“

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 3 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des § 4 Abs. 1 Nrn. 1 bis 16 oder des § 4 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 zuwiderhandelt.